Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für Hundehalter. Julia Klöckner, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat diese Verordnung in Deutschland veranlasst – mit dem Ziel die Haltung von Hunden und die Hundezucht zu verbessern.
Welche Regeln gelten ab sofort:
Die nachstehenden Regeln wurden bereits beschlossen, um eine artgerechtere Haltung von Hunden und Hundezucht zu garantieren:
- Hunden muss der Blick ins Freie gewährt werden und eine Anbindehaltung ist generell verboten.
- Hunde mit Qualzuchtmerkmalen unterliegen dem Ausstellungsverbot bei allen Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet. Damit sollen Anreize für derartige Züchtungen genommen werden.
- Der Züchter muss mindestens vier Stunden täglich mit den Welpen verbringen.
- Ein Hund muss ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers haben (Gassi-gehen-Pflicht).
- Die Anwendung von Stachelhalsbändern und jeglicher schmerzhafter Mittel sind bei Ausbildung, Erziehung und Training verboten.
- Ein Züchter bzw. eine Betreuungsperson (bei gewerbsmäßiger Zucht) darf nicht mehr als drei Würfe gleichzeitig betreuen.
- Hundetransporte innerhalb Deutschlands müssen ab dem Jahr 2022, bei einer Außentemperatur von mehr als 30ºC, innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.